Catalogue VOH SA - V 5.1

(15 %), mindestens aber, für Bearbeitungsgebühren, von fünfzig Schweizer Franken (CHF 50). Nicht standardisierte Sachen bzw. eigens für den Kunden bestellte Sachen, werden nicht zurückgenommen. 14. Standardaustausch UnterStandardaustauschwirdderAustauscheinesTeils,einerKomponenteoder eines Moduls durch ein gleiches, bereits genutztes, von VOH angemessen revi- diertes Element verstanden, für das bei interessanterem Preis die selben Spezi- fikationen und Garantien gelten wie für ein ungenutztes. VOH garantiert nicht, solche Elemente jederzeit an Lager zu haben und liefern zu können. Das defekte Element, das einem Standardtausch unterzogen werden soll, muss reparierbar sein und VOH innert dreissig (30) Tagen nach Lieferung des ausgetauschten Ele- ments portofrei, ohne Verpackung und durch den Kunden versichert zugestellt werden. Zoll-, Import- und andere Abgaben gehen zu Lasten von VOH. Andern- falls erstattet VOH dem Kunden die Differenz zwischen dem Lieferpreis und dem Rücknahmepreis des defekten Elements nicht. 15. Kündigung/Reduktion des Auftrags – Stornierung der Auftragsausführung Sollte der Kunde den bestätigten Auftrag kündigen oder dessen Ausführung stornieren und dies aus Gründen, die nicht VOH anzurechnen sind, namentlich wenn der Kunde eine grosse Warenmenge, eine besondere oder nicht übliche Ware bestellt hat, die VOH in Produktion geben oder bei einem Zulieferer bes- tellen musste, so kann VOH dem Kunden die verursachten Kosten in Rechnung stellen.DieseRechnung ist innert30Tagennettozubegleichen.SolltederKunde den bereits bestätigten Auftrag reduzieren und sollte sich dies auf den Stück- preis oder auf allfällige Mengenrabatte auswirken, so kann VOH dem Kunden die entsprechende Differenz in Rechnung stellen. Diese Rechnung ist innert 30 Tagen zu begleichen. Falls VOH während der Ausführung des Auftrags feststellt, dass sich die finanzielle Situation des Kunden verschlechtern könnte oder sich verschlechtert hat, so kann VOH vom Kunden deshalb und zur Deckung der Kosten für die Weiterführung der Auftragsarbeiten entsprechende Garantien und Vorauszahlungen einfordern. In der Folge ist VOH berechtigt, die Arbeiten für die Auftragsausführung zu unterbrechen. Falls der Kunde nicht innert nützli- cher Frist seine Probleme lösen, seine Schulden bezahlen, die erforderlichen zusätzlichen Garantien bzw. die verlangten Vorauszahlungen leisten kann, so ist VOH berechtigt, den Auftrag zu reduzieren oder zu stornieren. In diesem Fall kann VOH dem Kunden die angefallenen Kosten in Rechnung stellen. Diese Re- chnung ist innert 30 Tagen zu begleichen. 16. Höhere Gewalt Falls die Lieferung der Sachen aufgrund von höherer Gewalt unmöglich ist, so vereinbaren die Parteien eine ausgewogene Lösung. Als höhere Gewalt gelten Fälle, die in der Schweizer Gesetzgebung und Rechtsprechung als solche bezeichnet werden. 17. Salvatorische Klausel SollteneineodermehrereBestimmungendieserAGBganzoder teilweiseungül- tig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Zum Ersatz der ungültige(n) Bestimmung(en) einigen sich die Parteien auf eine Lösung, deren rechtliche und wirtschaftliche Wirkung der/den ungültigen Bes- timmung(en) möglichst nahe kommt. 18. Rechtsgültige Version Nur der französische Wortlaut dieser AGB hat Rechtskraft. 19. Erfüllungsort, Rechtsstand und geltendes Recht Diese AGB und alle Aufträge, die vom Kunden erteilt werden, unterstehen dem Schweizer Recht. Erfüllungsort und Rechtsstand für VOH AG und den Kunden sind am Geschäftssitz von VOH AG. Courtelary, den 30. März 2016 www.voh.ch 118 |

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