Catalogue VOH 4.2 / 2023
1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind auf die gesamten Verkäufe der VOH AG (nachstehend «VOH») und ihre Kunden (nachstehend «der Kunde») anwendbar. Vorbehalten bleiben schriftliche Änderungen durch VOH auf den Offerten, Auftragsbestätigungen und Verträgen. Allfällig abweichende AGB des Kunden sind nur gültig, falls VOH ihnen auf Antrag des Kunden schrift- lichzustimmt.Andernfalls istdavonauszugehen,dassderKundevonseinenAGB absieht. 2. Vertragsabschluss - Schriftform Der Vertrag zwischen Kunde und VOH (nachstehend «die Parteien») wird abgeschlossen, indem VOH den Auftrag des Kunden («der Auftrag») für die bestellte Sache («die Sache») schriftlich bestätigt («die Bestätigung»). Damit Aussagen und Handlungen der Parteien Rechtswirkung entfalten, bedürfen sie der Schriftform. 3. Technische Dokumente Vorbehaltlich gegenteiliger schriftlicher Abmachung sind die technischen An- gaben indenBroschüren,Katalogen,Merkblätternusw.,dieandenKundenund dessen Vertreter abgegeben werden und Produkte betreffen, die von VOH oder Dritten hergestellt werden, rein informativer Art. Bei Produkten, die von VOH hergestellt werden, verbleiben diese Dokumente ausschliessliches Eigentum von VOH. Schemata, Zeichnungen, Skizzen, Pläne, Beschreibe, Spezifikationen usw. beider Parteien verbleiben ausschliessliches Eigentum derjenigen Partei, die sie erstellt hat, und dürfen nur unter vorgängiger schriftlicher Genehmi- gung der erstellenden Partei zu anderen Zwecken verwendet oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Zeich- nungen usw., die VOH ihren Zulieferern unter Wahrung der Geheimhaltung und nur leihweise ggf. zur Ausführung der ihnen anvertrauten Arbeiten zur Verfü- gung stellt. 4. Lieferumfang und ausführung Lieferumfang und ausführung werden in der Bestätigung festgesetzt. Zusätzliche Leistungen werden zusätzlich verrechnet. 5. Preise Die Preisangaben gelten für die in den Versandräumen von VOH zur Verfügung gestellte Sache, netto in der auf der Bestätigung genannten Währung, ohne Transport, Versicherung, Verpackung, MWSt. und Abzüge. Die Preise gelten für den Auftrag gemäss Bestätigung, können aber bei kundenseitigen Auftragsän- derungen (Spezifikationen, Fristen, Mengen usw.) und kundenbedingter Verspätung von VOH angepasst werden. Nebenkosten, wie etwa Gebühren für Bank-, Import- und Exportgarantie, Zollgebühren, Steuern usw. sind im Preis nicht inbegriffen. 6. Lieferfrist Die Lieferfrist wird auf der Bestätigung von VOH, oder, bei kundenseitiger Auftragsänderung, auf der Bestätigung des letzten Auftrags, festgesetzt. Die Lieferung findet statt, indem VOH die Sache dem Spediteur zur Verfügung stellt. Ein Lieferungsverzug ergibt keinerlei Anrecht auf Schadenersatz für direkte, indirekte und Folgeschäden, Produktionsverluste, Gewinnausfälle usw., noch auf Reduktion oder Stornierung des betroffenen oder eines anderen bestätigten Auftrags. Vorbehalten bleiben Fälle groben Verschuldens durch VOH. 7. Lieferungsabnahme Bei Empfang der gelieferten Sache versichert sich der Kunde über deren Zus- tand, Menge und Qualität. Bei Transportschäden trägt er die erforderlichen Beweismittel zusammen und stellt sie VOH, dem Spediteur, der Versicherung und allfällig betroffenen Dritten zur Verfügung. Er meldet die festgestellten Schäden sofort nach Empfang an VOH, dem letzten Spediteur und der Transpor- tversicherung. Er meldet VOH alle weiteren Defekte unverzüglich in Schriftform, spätestens aber eine Woche nach Empfang der Sache. Falls nach Ablauf dieser FristkeineschriftlicheMeldungerfolgt,giltdieSachealsvomKundenabgenom- men. 8. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Sache wird erst bei vollständiger Bezahlung durch den Kunden dessen Eigentum. Der Kunde verpflichtet sich, sich an den Schritten zu betei- ligen, die für die Gewährleistung der Eigentumsrechte von VOH erforderlich sind. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts von VOH pflegt der Kunde die Sache in geeigneter Weise und verpflichtet sich insbesondere, im Falle einer allfälligen Beschlagnahme oder Beanspruchung der Sache durch Dritte diesen die Eigentümerschaft von VOH unverzüglich anzuzeigen. 9. Übertragung der Nutzen und Risiken Die Übertragung von Nutzen und Risiken an den Kunden erfolgt, sobald VOH die Sache dem Spediteur am eigenen Standort zur Verfügung stellt. Der Kunde ist bei Erhalt der Sache alleine für das Auspacken zuständig und gewährleistet am Zielort geeignete Lagerbedingungen. 10. Spedition, Versicherung und Verpackung Die Spedition erfolgt auf Risiko des Kunden, der diesbezüglich, sowie für Versi- cherung und Verpackung alle Kosten trägt. Falls keine diesbezüglichen Anwei- sungendesKundenvorliegen, istVOH frei,aufKostendesKundendenSpediteur, dieTransport-undVerpackungsartzuwählenunddieSachebeieinemVersiche- rer nach Wahl gegen die üblichen Transportrisiken zu versichern. 11. Zahlung Die Preise, inkl. Zusatzaufwendungen gemäss Art. 5, werden ohne Abzug von Gebühren umfassend und ohne weitere Abzüge fristgerecht in der Währung und über die Zahlungsverbindung bezahlt, die auf der Bestätigung oder ggf. der Rechnung verzeichnet sind. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kann VOH marktübliche Zinsen und Gebühren anrechnen, nachfolgende Lieferungen bis zur Zahlung zurückbehalten und die Zahlungsbedingungen ändern. 12. Garantie VOH gewährleistet, dass die Sache der Auftragsbestätigung von VOH entspricht, keinerlei Design-, Konstruktions-, Montage- und Materialfehler aufweist und unter normalen Umständen eingesetzt werden kann, sofern die schriftlichen AnweisungenvonVOHbzw.deiemündlichen Instruktionenbei Inbetriebnahme beachtet werden. Die Garantie ist bei Lieferung der Sache 24 Monate gültig. Auch für Sachen, die von VOH in Ausübung dieser Garantie ersetzt werden, ist die Garantie bei Lieferung 12 Monate gültig. Für reparierte Sachen ist die Garantie 3 Monate gültig. Davon ausgenommen sind Verbrauchsgüter, für die keine Garantie gilt, sofern in der Bestätigung nichts anderes vorgesehen wurde. Alle übrigen Forderungen, namentlich Schadenersatz für direkte, indirekte und Folgeschäden, Produktions- und Ertragsausfälle usw., sowie die Möglichkeit für den Kunden, den fraglichen oder einen anderen bestätigten Auftrag zu reduzie- ren oder zu stornieren, sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Fälle groben Verschuldens durch VOH. Die Garantie deckt solche Schäden nicht, die sich aus der üblichen Abnutzung, einer ungeeigneten Bedienung oder Lagerung, man- gelhaftem Unterhalt, Übernutzung und Nichtbeachten der Bedienungsanwei- sungen ergeben. Nimmt der Kunde oder ein Dritter nach der Lieferung ohne vorgängige schriftliche Genehmigung durch VOH direkte Eingriffe, Reparaturen, Änderungen oder Umbauten an der Sache vor, so verfällt die Garantie von VOH für die fragliche Sache. 13. Rückgabe einer vom Kunden verwahrten Sache Der Kunde kann VOH anbieten, eine ungenutzte, in tadellosem Zustand befindliche Standardware, die von VOH höchstens sechzig (60) Tage zuvor geliefert wurde, an VOH zurückzugeben. VOH ist nicht verpflichtet, die Sache zurückzunehmen. Falls VOH zustimmt, so obliegen alle Kosten und Risiken der Rückgabe dem Kunden. VOH schreibt dem Kunden den effektiven, vom Kunden ursprünglich bezahlten Nettopreis (nach Abzug der Verpackungs-, Transport-, Versicherungs-, Verzollungskosten usw.) gut unter Abzug von fünfzehn Prozent (15 %), mindestens aber, für Bearbeitungsgebühren, von fünfzig Schweizer Franken (CHF 50). Nicht standardisierte Sachen bzw. eigens für den Kunden bestellte Sachen, werden nicht zurückgenommen. 14. Standardaustausch UnterStandardaustauschwirdderAustauscheinesTeils,einerKomponenteoder eines Moduls durch ein gleiches, bereits genutztes, von VOH angemessen revi- diertes Element verstanden, für das bei interessanterem Preis die selben Spezi- fikationen und Garantien gelten wie für ein ungenutztes. VOH garantiert nicht, solche Elemente jederzeit an Lager zu haben und liefern zu können. Das defekte Element, das einem Standardtausch unterzogen werden soll, muss reparierbar sein und VOH innert dreissig (30) Tagen nach Lieferung des ausgetauschten Ele- ments portofrei, ohne Verpackung und durch den Kunden versichert zugestellt werden. Zoll-, Import- und andere Abgaben gehen zu Lasten von VOH. Andern- falls erstattet VOH dem Kunden die Differenz zwischen dem Lieferpreis und dem Rücknahmepreis des defekten Elements nicht. 15. Kündigung/Reduktion des Auftrags – Stornierung der Auftragsausführung Sollte der Kunde den bestätigten Auftrag kündigen oder dessen Ausführung stornieren und dies aus Gründen, die nicht VOH anzurechnen sind, namentlich wenn der Kunde eine grosse Warenmenge, eine besondere oder nicht übliche Ware bestellt hat, die VOH in Produktion geben oder bei einem Zulieferer bes- tellen musste, so kann VOH dem Kunden die verursachten Kosten in Rechnung stellen.DieseRechnung ist innert30Tagennettozubegleichen.SolltederKunde den bereits bestätigten Auftrag reduzieren und sollte sich dies auf den Stück- preis oder auf allfällige Mengenrabatte auswirken, so kann VOH dem Kunden die entsprechende Differenz in Rechnung stellen. Diese Rechnung ist innert 30 Tagen zu begleichen. Falls VOH während der Ausführung des Auftrags feststellt, dass sich die finanzielle Situation des Kunden verschlechtern könnte oder sich verschlechtert hat, so kann VOH vom Kunden deshalb und zur Deckung der Kosten für die Weiterführung der Auftragsarbeiten entsprechende Garantien und Vorauszahlungen einfordern. In der Folge ist VOH berechtigt, die Arbeiten für die Auftragsausführung zu unterbrechen. Falls der Kunde nicht innert nützli- cher Frist seine Probleme lösen, seine Schulden bezahlen, die erforderlichen zusätzlichen Garantien bzw. die verlangten Vorauszahlungen leisten kann, so ist VOH berechtigt, den Auftrag zu reduzieren oder zu stornieren. In diesem Fall kann VOH dem Kunden die angefallenen Kosten in Rechnung stellen. Diese Re- chnung ist innert 30 Tagen zu begleichen. 16. Höhere Gewalt Falls die Lieferung der Sachen aufgrund von höherer Gewalt unmöglich ist, so vereinbaren die Parteien eine ausgewogene Lösung. Als höhere Gewalt gelten Fälle, die in der Schweizer Gesetzgebung und Rechtsprechung als solche bezeichnet werden. 17. Salvatorische Klausel SollteneineodermehrereBestimmungendieserAGBganzoder teilweiseungül- tig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Zum Ersatz der ungültige(n) Bestimmung(en) einigen sich die Parteien auf eine Lösung, deren rechtliche und wirtschaftliche Wirkung der/den ungültigen Bes- timmung(en) möglichst nahe kommt. 18. Rechtsgültige Version Nur der französische Wortlaut dieser AGB hat Rechtskraft. 19. Erfüllungsort, Rechtsstand und geltendes Recht Diese AGB und alle Aufträge, die vom Kunden erteilt werden, unterstehen dem Schweizer Recht. Erfüllungsort und Rechtsstand für VOH AG und den Kunden sind am Geschäftssitz von VOH AG. Courtelary, den 30. März 2016 www.voh.ch info@voh.ch | +41 (0)32 945 17 45 120 | | 121 Allgemeine Geschäftsbedingungen
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